Änderung des Wassergesetzes
Benedict Spermoser
26. September 2024
Liebe Vereinsvertreter*innen,
Gute Nachrichten für niedersächsische Sportvereine. Der Landtag hat fraktionsübergreifend eine Änderung des Wassergesetzes beschlossen. Das bedeutet, dass Sportvereine bei der Wasserentnahmegebühr entlastet werden. Konkret wurde entschieden, dass eingetragene Vereine zur Unterhaltung der von ihnen genutzten Sportflächen bei der Entnahme von weniger als 5.000 m³ Grundwasser pro Jahr von der Wasserentnahmegebühr befreit werden.
Weitere Information findet ihr auf der LSB Webseite:
https://www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/lsb-begruesst-aenderung-des-wassergesetzes-7189